Günter Keil

Deutschlands Krieg gegen die Biodiversität – Die Ausrottung von Tierarten im Namen des Klimaschutzes

Teil 2

Die Eigenartigkeit ergibt sich aus der Kombination der Eigenschaften: Der Wirkungsgrad der Umwandlung von Sonnenlicht in Gleichstrom liegt bei nur 17% bis zu einem Spitzenwert von über 22%- und diese Verluste führen zu größenbenötigten Flächen, wenn man wenigstens einige Megawatt (Peak) erhalten will. Und das nur bei voller Sonnenstrahlung. Bei bedecktem Himmel oder gar Schnee geht die Stromversorgung stark zurück - und in der Nacht gibt es natürlich überhaupt keinen Strom. Es handelt sich somit um eine prinipiell unzuverlässige und täglich etliche Stunden nicht nutzbare Stromerzeugung.
Die Investitionskosten der Solar-Paneele sind in den vergangenen 12 Jahren von 3.500 €/kW(Peak) auf ca. 700 €/kW(Peak) gesunken. Die Effizienz der Anlagen sinkt durch Alterung jährlich um ca. 0,5 %. Und schließlich hat der Gesetzgeber in Anbetracht dieser Nachteile das für die Energiewende-Förderung Typische festgesetzt: Die Förderung ist die weitaus höchste von allen anderen Anlagen der regenerativen Energieerzeuger. Die jährliche Summe der Vergütungen für den Strom aller PV-Anlagen hat sich auf enorme 9 bis 10 Mrd.€ erhöht. Die von den Verbrauchern zu tragende Förderung für die „erneuerbaren“ Energiearten zeigt den PV-erzeugten Anteil an der EEG-Strommenge und den Anteil der betr. Energieart an der EEG-Auszahlung: Daten für die Photovoltaik: -- Anteil an der EEG-Gesamtstrommenge: 19,6 % -- Anteil an der EEG-Auszahlung an die Erzeuger: 38,6 % -- Das führt zu einem Anteil von 37,1 % an der EEG-Umlage (in der Stromrechnung). Die EEG-Umlage betrug insgesamt 6,88 Cent/kWh im Jahre 2017. Der durchschnittliche Flächenanspruch der PV-Freiflächenanlagen ist in Deutschland 1,6 Hektar pro Megawatt (Peak). Nach Norden gehend nimmt die Einstrahlung erheblich ab: Von maximal 1230 kWh/m2 in Süddeutschland auf bis zu 950 kWh/m in Schleswig-Holstein. In Norddeutschland braucht man somit eine noch größere Fläche wie in Süddeutschland für den gleichen Energieertrag. Schuld ist der Breitengrad. Dass man in Schleswig-Holstein tatsächlich Photovoltaikanlagen errichtet hat, ist zwar ökonomisch nicht sinnvoll, wurde aber durch die Förderung über die EE-Umlage „rentabel“ – nur nicht für die deutschen Stromkunden, die das bezahlen müssen. Es erinnert an den Satz von Franz-Josef Strauß über den „Anbau von Ananas in Alaska“. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Anlagen eine Auswirkung auf die Artenvielfalt haben. Auf den Fotos dieser teils sehr großen Solarparks kann man gut erkennen, dass die dicht über dem Boden installierten Paneele die Anlagenfläche beinahe vollständig bedecken. Darunter ist immer Schatten; auch Regen läuft nur in den Zwischenräumen ab. Auch als Laie kann man sich vorstellen, dass die meisten Pflanzenarten ohne Sonne und mit geringem Niederschlag entweder überhaupt nicht wachsen oder „mickern“. Nektar und Samen: Fehlanzeige. Das müsste die Insekten abschrecken, die mit dieser Schattenwelt nichts anfangen können. Das muss nicht zwangsläufig so sein. Es gibt Beispiele für Freiflächenanlagen, wo die Betreiber von vornherein die PV-Paneele aufgeständert haben, um darunter eine Vegetation zu ermöglichen. Ein solches Beispiel zeigt die bayrische Solartechnik Oberland GmbH, Waakirchen auf ihrer Webseite. Direkt unter den Paneelen scheint vor allem Gras zu wachsen; die Zwischenräume zeigen eine blühende Vielfalt (Lit. 5.3).

In den Vorschriften und Empfehlungen ist das kein Thema; es handelt sich um Eigeninitiativen. Viele Fotos von errichteten Anlagen zeigen jedoch direkt in Bodennähe gebaute Solarkollektoren, die nur zur Vermeidung der Abschattierung zwischen den Reihen einen geringen Abstand aufweisen. Für diese Bauweise gilt wahrscheinlich das oben Gesagte. Es fällt in den Informationspapieren des Bundeswirtschaftsministeriums auf, dass von Artenvielfalt keine Rede ist. Es geht allein um Wirtschaftlichkeit. Man hat den Eindruck, dass bei den gesetzlichen Regulierungen zum PV-Freiflächenthema z.B. das Bundesamt für Naturschutz nicht beteiligt wurde. Sonst würde man einige Empfehlungen zur Schaffung der Voraussetzungen für eine Steigerung der Artenvielfalt unter den Kollektorflächen darin finden. Das gilt auch für die o.e. Randstreifen-Nutzung. Seit Jahren wird in der Landwirtschaft das Randstreifenthema diskutiert; inzwischen gibt es Regeln dafür. Man hat erkannt, dass ein nicht bewirtschafteter Seitenstreifen eines Feldes eine eindrucksvolle Vielfalt der Pflanzen und Tiere fördert, wobei der Verzicht auf Düngung besonders wichtig ist: Magerstandorte sind ganz besonders bei den Arten beliebt. Und die Landwirte sehen, dass auch ihre Nutzflächen davon profitieren. Die Folge einer Nichtbeachtung dieser Aspekte beim Bau dieser Anlagen könnte darin bestehen, dass viele dieser Solarparks auf die Insekten etwa die gleiche Wirkung haben, wie Monokulturen, die ihnen keine Nahrung bieten – also Verarmung, Dezimierung. Auch diese Flächen wären für viele Insekten unattraktiv – und somit auch für die Vögel. Damit hätte man für viel Geld eine neben der Windkraft weitere, für eine sichere Stromversorgung unbrauchbare, flächenfressende , Arten abschreckende und teure „Erneuerbare“.

Biogaserzeugung und Windkraft: Mit Problemen überladene und ineffiziente Techniken

Anlagen zur Biogaserzeugung sind nichts anderes als kleine Chemiefabriken. Und von diesen sind in Deutschland rund 9.300 in Betrieb, die 4.550 MW an elektrischer Leistung erzeugten, wie der Fachverband Biogas e.V. im Februar 2019 mitteilte. Wie der BDEW 2017 veröffentlichte, verteilen sich derartige Anlagen wie folgt auf die (darin führenden) Bundesländer (Lit. 6.29): Bayern: 3661; Niedersachsen: 2308; Baden-Württ.:1580; NRW: 1562; Schleswig-H.:932. Dass es in mehreren Tausend derartiger Anlagen zwangsläufig auch häufige schwere Unfälle gibt, weil sie mit Sicherheit nicht ausnahmslos durch spezialisiertes Fachpersonal betrieben werden und außerdem ihr technischer und Sicherheits-Zustand ebenfalls kaum durchweg erstklassig sein kann, ist logisch. SPIEGEL Online berichtete im Mai dieses Jahres, dass es alle zwei Wochen zu einem Unfall kommt. Und zitierte aus einem noch unveröffentlichten Papier des Umweltbundesamts UBA, dass seit dem Jahre 2005 siebzehn Menschen bei diesen Unfällen getötet und 74 verletzt worden sind. Man stelle sich einmal vor, dass es derartige Opferzahlen in konventionellen Kraftwerken – zum Beispiel in Kernkraftwerken – gegeben hätte. Das Wehgeheul der Medien und vieler Politiker wäre eindrucksvoll gewesen. Auch eine politisch unterstützte Ökotechnik müsste eigentlich den üblichen, strengen Sicherheits- und Prüfpflichten unterworfen werden. In dem UBA-Papier werden die hauptsächlichen Gefahren beschrieben: Die UBA-Experten machen einen schlechten Sicherheits-Standard der Anlagen für die Unfälle verantwortlich. Das Ergebnis ihrer Überprüfung: Zwischen 70 – 85% der geprüften Biogasanlagen wiesen erhebliche sicherheitstechnische Mängel auf. Die eingesetzte Technik werde dem Gefährdungspotenzial häufig nicht gerecht.

Als Beispiele nannten Experten unglaubliche Schlampereien: "Zusammengeklebte oder gar nur zusammengesteckte Kunststoff-Kanalrohre als Gasleitungen“ oder Membransysteme aus „zusammengeklebten Folien für Gartenteiche aus dem Baumarkt.“ Derartige Gaslecks sind extrem gefährlich; es besteht Explosionsgefahr. Genannt wurde ferner die Auslösung von sog „Gülle-Tsunamis“, von denen erhebliche Gefahren für die Umwelt ausgingen. Dabei laufen Gärreste oder Gülle aus Biogasanlagen aus; teilweise mehrere Millionen Liter. Diese könnten „Gebäude fluten, Fischsterben in Gewässern auslösen und Schutzgebiete erheblich schädigen.“

Die zum Teil veraltete oder unzureichende Technik ist laut UBA auch für das Klima schlecht. Das Treibhausgas Methan kann an unterschiedlichen Stellen unkontrolliert entweichen. Der geschätzte Gesamtverlust belaufe sich auf 300.000 Tonnen Methan pro Jahr, was rund 0,8 % der jährlichen Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2015 entspricht. In der Gesamtbetrachtung könnten Biogasanlagen „sogar eine negative Klimabilanz aufweisen, das heißt mehr Emissionen an klimaschädlichen Gasen verursachen als einzusparen,“ so die Experten.

Die festgestellten „erheblichen sicherheitstechnischen Mängel“ der eingesetzten Technik veranlassten die Berichterstatter des UBA zu einer Forderung für eine längst überfällige staatliche Maßnahme: Sie forderten eine umfassende Verordnung in Bezug auf eine sicherheitstechnische Prüfung der Biogasanlagen. Es sei „nicht vertretbar, die große Zahl von Biogasanlagen ohne eine angemessene Regelung weiterlaufen zu lassen.“

Bei den Windkraftanlagen herrscht, was die Überwachung und regelmäßige Prüfung der Sicherheit betrifft, offenbar die gleiche Einstellung des Gesetzgebers. Dadurch sind – wie auch bei Biogasanlagen – Menschen gefährdet.
Dass dieser Aspekt in dem vorliegenden Artikel behandelt wird, ist darin begründet, dass beide Techniken eine enorme finanzielle Förderung durch eine gesetzliche Zwangsumlage erfahren und als wichtiges Potenzial einer behaupteten umweltfreundlichen Energiewende in Wirklichkeit nie dagewesene, extreme Umweltschäden verursachen. Sie haben sich leider auch als Instrumente der Artenvernichtung herausgestellt und ihre kritische Beschreibung ist daher von dem Schicksal ihrer Opfer aus der Fauna nicht zu trennen.

Das Thema Biodiversität und Artenschutz im Koalitionsvertrag von 2013 (Lit. 1.4)

In der Präambel wird festgestellt, dass „für die Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen ….die Energiewende eine der größten Herausforderungen (ist). Sie schützt Umwelt und Klima, macht uns unabhängig von Importen und sichert Arbeitsplätze…“.

Im Kap. 1.4 des Vertrags mit der Überschrift „Energiewende zum Erfolg führen“ gibt es das Unterkapitel „Reform des Fördersystems“. Darunter ist zum Thema „Biomasse“ eine vielleicht Deutschland betreffende Aussage zum Biodiversitäts-Thema zu finden:
„Der Zubau von Biomasse wird überwiegend auf Abfall- und Reststoffe begrenzt. Dies dient der Natur, vermeidet die „Vermaisung“ der Landschaft und entschärft die Nutzungskonkurrenzen.“ Anmerkung: Die Vermaisung scheint 2013 ein eher prinzipielles Problem zu sein, das aber anscheinend noch nicht eingetreten war. Und von den Auswirkungen dieser Monokulturen (es ist nicht nur Mais) auf die Biodiversität ist keine Rede.

Es gibt ein Unterkapitel “Naturschutz und biologische Vielfalt" – ein Abschnitt unter Kap. 4.2.
Text: „Wir wollen den Naturreichtum und die Artenvielfalt unserer Heimat bewahren. Die nationale Biodiversitätsstrategie wird umgesetzt. …. Damit wird auch dem „zwei Prozent-Wildnis-Ziel“ bis 2020 bzw. dem „fünf Prozent-Ziel-natürliche Waldentwicklung“ nähergekommen. Das Förderprogramm „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ wird weitergeführt. … Die Zusagen zum internationalen Biodiversitätsschutz werden eingehalten. Wir treten für Schutz, Erhalt sowie Wiederaufbau von Wäldern und Waldstrukturen sowie für eine damit verbundene Waldfinanzierung ein..... Die Koalition sorgt gemeinsam mit anderen Staaten für einen besseren Vogelschutz entlang der Zugrouten."

(Anmerkung: Gemessen an der Wirklichkeit sind das unfassbare Aussagen und Absichtserklärungen). Es gehören noch zwei weitere kurze Aussagen zu diesem Unterkapitel: „Bienenmonitoring: Wir führen das weiter.“ „Agrardiesel: Wir werden die Förderung beibehalten.“ Was das bedeutet, wurde hier unter Biodiesel behandelt.

Das Thema Biodiversität und Artenschutz im Koalitionsvertrag von 2018
XI. Verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen

1. Umwelt und Klima
„Wir wollen für unsere Kinder und Enkelkinder eine intakte Natur bewahren. Eine saubere Umwelt und der Schutz der Biodiversität sind unser Ziel. Dafür werden wir das Prinzip der Nachhaltigkeit umfassend beachten und wirksame Maßnahmen ergreifen, um den Artenschwund zu stoppen, (Anmerkung: …den es plötzlich doch zu geben scheint…) die Landnutzung umweltgerechter zu gestalten, Wasser und Böden besser zu schützen, die Luft sauberer zu halten und unsere Ressourcen im Kreislauf zu führen.“

Umwelt

„Umweltschutz ist Teil einer umfassenden Nachhaltigkeitspolitik. Wir werden alle Subventionen – neue und alte – gemäß den subventionspolitischen Leitlinien und dem Prinzip der Nachhaltigkeit einer stetigen Überprüfung unterziehen.“

Internationaler und europäischer Umweltschutz

„Wir wollen die Mittel für die internationale Umweltpolitik aufstocken. Wir setzen uns gegen den fortschreitenden Verlust an biologischer Vielfalt, die Zerstörung von Wäldern und den zunehmenden Verlust an fruchtbaren Böden ein.“
Anmerkung: Das ist eine deutliche, aber unspezifische Kritik, die jede Nation betreffen könnte. Auch in diesem Koalitionsvertrag werden keine sich klar und eindeutig auf Deutschland beziehende Aussagen zu dem Thema gemacht.

Schutz der biologischen Vielfalt

„Den Schutz der biologischen Vielfalt werden wir als Querschnittsaufgabe zu einem starken Pfeiler unserer Umweltpolitik machen. Dazu wollen wir die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt forcieren.….
„Wir wollen das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ fortführen und werden die Mittel für „Chance.Natur – Bundesförderung Naturschutz“ erhöhen. In Zusammenarbeit mit den Ländern werden wir einen Aktionsplan Schutzgebiete erstellen….….
Wir werden das Insektensterben umfassend bekämpfen. Mit einem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ wollen wir die Lebensbedingungen für Insekten verbessern.
Wir wollen ein wissenschaftliches Monitoringzentrum zur Biodiversität unter Einbeziehung des Bundesumwelt- sowie des Bundeslandwirtschaftsministeriums aufbauen. Wir wollen ein wissenschaftliches Monitoringzentrum zur Biodiversität unter Einbeziehung des Bundesumwelt- sowie des Bundeslandwirtschaftsministeriums aufbauen.
„Unser Ziel ist, Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst zu vermeiden. Dort, wo dies nicht möglich ist (!), sind entstandene Beeinträchtigungen wieder auszugleichen, um die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes auf Dauer zu sichern. Wir wollen eine Bundeskompensationsverordnung mit einem vielseitigen Mix qualitativ hochwertiger Maßnahmen schaffen, damit Genehmigungsbehörden Spielraum erhalten, auch bei der Errichtung Erneuerbarer-Energien-Anlagen und beim Netzausbau die Flächeninanspruchnahme möglichst gering zu halten.“
Anmerkung: „Dort, wo „es nicht möglich ist“ (!), Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden, sollen die Widerstände gegen den weiteren Ausbau der Windkraftanlagen – mit Sicherheit die in Wäldern geplanten – und gegen die Errichtung neuer Solar-Freiflächenanlagen überwunden werden. Es geht dabei sehr wahrscheinlich um Geld. Hier zeigen sich die Absichten der staatlichen Umweltschützer.

Ackerbaustrategie und Insektenschutz

„Die Umsetzung der Ackerbaustrategie für u. a. umwelt- und naturverträgliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln werden wir gemeinsam mit der Landwirtschaft vornehmen und adäquat mit Fördermitteln für Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie und insbesondere des Insektenschutzes untersetzen.

Dabei liegt uns der Schutz der Bienen besonders am Herzen. Wir legen diese Strategien bis Mitte der Legislaturperiode vor.“ „Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft haben große Potenziale für den Klimaschutz und die Bewahrung der Biodiversität. Schutzmaßnahmen wollen wir deshalb verstärkt in Zusammenarbeit mit diesen Sektoren voranbringen und die vorhandenen Instrumente verstärkt nutzen. Wir wollen international Schutz, Erhaltung und Wiederaufbau von Wäldern und die Finanzierung dafür voranbringen.“

Biodiversitätsschutz

„Wir werden mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden. Dazu werden wir….. u.a. umwelt- und naturverträgliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln regeln.“
Anmerkung: Leider wird die Ausbringung von Gülle in den derzeit üblichen Mengen nicht als ein zu lösendes Problem erwähnt.

Resümee zum Koalitionsvertrag von 2018

Im Gegensatz zum Vertrag vom Dez. 2013 gibt es mehrfache, ausführliche und vielfach mit der Ankündigung konkreter Maßnahmen verbundene Texte zum Thema Biodiversität und Artenschutz. Diese mehrfach wiederholten und bekräftigten Aussagen sind angesichts der tatsächlichen Handlungsweise der Koalitionspartner und der dadurch verursachten Wirkungen deprimierend. Die Nennung der Ursachen für die besorgniserregende Entwicklung in Deutschland und nicht irgendwo auf dieser Welt fehlt völlig – in beiden Koalitionsverträgen. Der Grund für diese offensichtlichen Widersprüche hat sich nicht verändert: Die gerade für die Artenvielfalt und für den Schutz der Arten katastrophalen Folgen der Energiewende wären damit in das Zentrum der Feststellungen gekommen – und damit natürlich die Frage nach dem Abstellen dieser Ursachen. Daran waren die Koalitionäre nicht interessiert und sie sind es auch derzeit nicht.

Schlussbemerkungen

Diese Betrachtungen sollen verdeutlichen, weshalb die mit jährlich 26 Milliarden € aller Stromkunden, davon 8,8 Milliarden € von Privathaushalten massiv geförderte Stromerzeugung mittels Wind- , Photovoltaik oder Energiepflanzen (Biogas) in Deutschland zu einer langen Kette von Problemen und Kollateralschäden geführt hat, wobei – abgesehen vom Biogas-Strom - ihr Beitrag zu einer gesicherten Stromversorgung beim Windstrom im unteren Prozentbereich liegt; bei der Photovoltaik ist er Null.

Die Wissenschaft hat bereits seit einer Reihe von Jahren die bedrohliche Entwicklung der Biodiversität in Deutschland beschrieben und kritisch kommentiert. Niemand kann heute sagen, dass dies alles neue Erkenntnisse wären. Weshalb insbesondere in den beiden Koalitionsverträgen von 2013 und 2018 außer vagen und allgemeinen, eher ablenkenden Äußerungen keine die inländische Situation konkret benennenden Feststellungen zu finden sind und weshalb somit auch keine notwendigen und wirksamen Maßnahmen angekündigt wurden, wird bei der Lektüre dieser Dokumente sichtbar.

Die beiden Verträge unterscheiden sich in folgenden Punkten: Im Koalitionsvertrag von 2013 wird das Thema „Bedrohung der Arten in Deutschland“ vermieden. Es scheint ein internationales Problem zu ein. Es gibt statt dessen Aussagen, die angesichts der bereits eingetretenen massiven Schädigungen kaum zu glauben sind, würde man es nicht schwarz auf weiß lesen. So in der Präambel, in der festgestellt wird, dass „für die Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen ….die Energiewende eine der größten Herausforderungen (ist). Sie schützt Umwelt und Klima, macht uns unabhängig von Importen und sichert Arbeitsplätze…“.

Der Koalitionsvertrag von 2018 enthält umfangreiche Beschreibungen von Teilthemen mit häufigen, damit verbundenen Ankündigungen von konkreten Maßnahmen. Aber die Nennung der Ursachen für die besorgniserregende Entwicklung in Deutschland und nicht irgendwo auf dieser Welt fehlt völlig – genauso wie im Koalitionsertrag von 2013.
Der Grund dafür hat sich nicht verändert:
Die gerade für die Artenvielfalt und für den Schutz der Arten katastrophalen Folgen der Energiewende wären damit in das Zentrum der Feststellungen gekommen – und damit natürlich die Frage nach dem Abstellen dieser Ursachen. Das wäre der Abbruch der Energiewende, die Entfernung und Verschrottung der Schäden verursachenden Anlagen und die Sanierung der durch Energiepflanzen-Monokulturen teilweise ruinierten Landwirtschaft – einschließlich der Entschädigung der Landwirte, die durch die von hoher Förderung angelockten Investoren vertrieben wurden, weil sie die Pachten für Ackerland nicht mehr bezahlen konnten. Daran war die Regierung nicht interessiert und ist es auch derzeit nicht.

Die Bedrohung der Artenvielfalt, die jetzt in das Bewusstsein der Bürger gerät, ist somit ein Teil einer missratenen und ineffektiven Energiepolitik, für die stets nur das Argument „Klimaschutz“ vorgebracht wird. Wobei es sich dabei um eine wissenschaftlich unbewiesene, umstrittene Theorie handelt.

Vor allem konnte bisher die These einer erheblichen Erwärmung durch vom Menschen verursachte CO2-Emissionen nicht bewiesen werden. Insbesondere ist die Tatsache peinlich, dass die globale Durchschnittstemperatur seit 20 Jahren um einen Mittelwert schwankt und bis heute um nicht mehr als 0,1 oC gegenüber 1998 erhöht hat, während im gleichen Zeitraum von 1998 – 2018 die Konzentration des Spurengases CO2 in der Atmosphäre von 370 ppm auf 405 ppm, somit um 9,5 % angestiegen ist. Als politische Begründung für die Verhinderung einer angeblich drohenden Klimakatastrophe durch „Decarbonisierung“ aller Wirtschaftssektoren ist das im Grunde unbrauchbar – aber tatsächlich sehr erfolgreich. Energiewende-ähnliche und noch stärker in die Natur eingreifende Maßnahmen werden daher zunehmen. Wenn die Katastrophentheorie in einigen Jahren endgültig zusammengebrochen ist, sind leider erhebliche weitere Schäden angerichtet worden. Schlechte Aussichten für Natur- und Artenschutz.

Das Ergebnis der tatsächlichen Umsetzung des Energiewendeprojekts auf die Artenvielfalt ist Thema dieses Artikels. Einen Schutz der Umwelt, zu der sicherlich Flora und Fauna gehören, kann man wahrlich nicht feststellen. Und bei der die Unabhängigkeit von Importen verbessernden Energiewende denkt man spontan an Palmöl. Man muss sich aber anscheinend keine Sorgen um den Schutz der Arten machen – die Energiewende sorgt schließlich für eine bessere Umwelt, hat die Regierung bereits 2013 festgestellt. Ebenso muss man sich offenbar auch nicht um unsere Arbeitsplätze sorgen; einmal abgesehen von der Abschaffung aller Kraftwerke, die für die Grundlast-Stromerzeugung sorgten, abgesehen auch von der Umwandlung großer Ackerlandflächen in Energiepflanzen-Monokulturen, die niemand braucht; ebenfalls abgesehen von einer problematischen „Vorreiter-Rolle“ bei den Strompreisen in Europa… Die Schäden, die die Energiewende der Natur zufügt, hat noch niemand berechnet, aber sie sind zweifellos extrem – und sie steigen weiter an. Und es trifft nicht nur die Bienen.

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21. August 2019

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